AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Wolfsteiner Bergchalets GbR
Stand: 26.02.2026
Betreiber / Anbieter:
Wolfsteiner Bergchalets GbR
Gesellschafter:
Claudia Wehnert und
Thomas Wehnert
Solla 9a, 94078 Freyung (Deutschland)
E-Mail:
info@wolfsteiner-bergchalets.de
Telefon:
+49 (0) 151 6859 7800
1. Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge über die entgeltliche Überlassung von Chalets/Unterkünften zur Beherbergung (nachfolgend „Unterkunft“) sowie für damit zusammenhängende Leistungen des Betreibers.
- Abweichende Bedingungen des Gastes gelten nur, wenn der Betreiber deren Geltung ausdrücklich in Textform bestätigt (§§ 305 ff. BGB).
2. Vertragsabschluss / Buchung
- Mit der Buchung (online, per E-Mail oder telefonisch) gibt der Gast ein verbindliches Angebot ab (§§ 145 ff. BGB).
- Der Vertrag kommt zustande, sobald der Betreiber die Buchung in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt (§ 126b BGB).
- Bucht der Gast für Dritte, haftet der Buchende für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag als Gesamtschuldner (§ 421 BGB), soweit dies erkennbar oder vereinbart ist.
3. Leistungen / Belegung / Besucher
- Leistungsumfang und Ausstattung ergeben sich aus der Buchungsbestätigung sowie der jeweiligen Chalet-Beschreibung auf der Website (Objektseite).
- Die maximal zulässige Personenanzahl ergibt sich verbindlich aus der jeweiligen Chalet-Beschreibung. Eine Überschreitung ist nur nach vorheriger Zustimmung des Betreibers in Textform zulässig.
- Besucher (auch kurzfristig) sind nur nach vorheriger Rücksprache und Zustimmung des Betreibers zulässig.
- Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft, Ausstattung und Außenanlagen pfleglich zu behandeln und Schäden unverzüglich anzuzeigen (§ 241 Abs. 2 BGB).
4. Preise / Zahlung
- Es gelten die bei Vertragsschluss bestätigten Preise.
- Zahlung vor Ort: Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung vor Ort in bar oder per Kartenzahlung (alle gängigen Debit-/Kreditkarten, soweit technisch verfügbar).
- Vorab-Überweisung: Nach Absprache ist eine Vorab-Überweisung möglich; Bankdaten/Verwendungszweck werden mitgeteilt. Maßgeblich ist der Geldeingang.
- Anzahlung: Der Betreiber ist berechtigt, nach Vertragsschluss eine Vorauszahlung (Anzahlung) bis zu 50 % des Gesamtpreises zu verlangen. Fälligkeit/Frist ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen (§§ 286, 288 BGB).
5. An- und Abreise
- Check-in: am Anreisetag ab 10:00 Uhr.
- Check-out: am Abreisetag bis 16:00 Uhr.
- Abweichungen sind nur nach vorheriger Vereinbarung in Textform möglich (§ 126b BGB).
6. Haustiere
- Haustiere sind nur nach vorheriger Absprache und Bestätigung durch den Betreiber in Textform zulässig (§ 126b BGB).
- Bei Mitnahme eines Haustieres kann ein Reinigungsaufpreis berechnet werden; Höhe/Fälligkeit ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.
- Der Gast haftet für durch Haustiere verursachte Schäden/Mehraufwand nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 280 BGB).
7. Hausordnung: Ruhe, Sicherheit, Verbote
- Partys, Veranstaltungen, Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede und vergleichbare Feierformate sind untersagt.
- Laute Musik und sonstige Ruhestörungen sind untersagt; es ist jederzeit auf Nachbarschaft/Umgebung Rücksicht zu nehmen (§ 241 Abs. 2 BGB).
- Offenes Feuer (z. B. Lagerfeuer, Feuerkörbe, Fackeln, Feuerwerk) ist untersagt, soweit nicht ausdrücklich in Textform gestattet.
- Weitere Sicherheits- und Nutzungshinweise (z. B. zu Sauna/Whirlpool/Naturpool) sind Bestandteil der Hausinformation und einzuhalten.
8. Hausrecht / Maßnahmen bei Verstößen
- Der Betreiber übt das Hausrecht aus. Anweisungen des Betreibers oder seiner Beauftragten ist Folge zu leisten.
- Bei erheblichen Pflichtverstößen (insb. Party/JGA, unzulässige Besucher, Überbelegung, Ruhestörung, offenes Feuer, Gefährdung, wiederholte Verstöße) ist der Betreiber berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und eine sofortige Räumung zu verlangen (§ 314 BGB).
- In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung für nicht genutzte Übernachtungen, soweit die Kündigung durch den Pflichtverstoß veranlasst wurde; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt (§ 280 BGB).
- Zusätzliche Kosten (z. B. Sonderreinigung, Reparaturen, Einsatz-/Anfahrtskosten, Sicherheitsdienst) sind vom Gast zu ersetzen (§ 280 BGB). Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist (AGB-konform i. S. d. § 309 Nr. 5 BGB).
9. Kein Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da Beherbergungsleistungen zu einem spezifischen Zeitraum vom Widerruf ausgenommen sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
10. Stornierung / Rücktritt durch den Gast
- Stornierungen werden ausschließlich in Textform entgegengenommen (z. B. E-Mail) (§ 126b BGB).
- Tritt der Gast vom Vertrag zurück oder nimmt die Leistung nicht in Anspruch (No-Show), kann der Betreiber – unter Anrechnung ersparter Aufwendungen sowie Einnahmen aus anderweitiger Vermietung – pauschalierten Schadensersatz verlangen:
- bis 30 Tage vor Anreise: kostenfrei
- 30 bis 14 Tage vor Anreise: 50 % des Gesamtpreises
- ab 14 Tage vor Anreise / No-Show: 100 % des Gesamtpreises
- Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist (§ 309 Nr. 5 BGB).
- Empfehlung: Abschluss einer Reiserücktritt- bzw. Stornoversicherung.
11. Verspätete Anreise / vorzeitige Abreise
Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise bleibt der Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis grundsätzlich bestehen; ersparte Aufwendungen sowie anderweitige Vermietung werden angerechnet (Schadensminderung).
12. Technische Einrichtungen / WLAN / Streaming
- WLAN/Internet/Streaming, TV/Smart-Funktionen und sonstige technische Einrichtungen werden – sofern vorhanden – als freiwillige Zusatzleistung bereitgestellt, soweit nicht ausdrücklich als Hauptleistung vereinbart.
- Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für eine jederzeitige, unterbrechungsfreie Verfügbarkeit oder bestimmte Bandbreiten/Qualitäten. Störungen können insbesondere durch Netzbetreiber, Wartung, Überlastung oder äußere Umstände entstehen.
- Der Gast hat Störungen unverzüglich anzuzeigen, damit Abhilfe möglich ist (§ 241 Abs. 2 BGB).
13. Unwetter / Stromausfall / höhere Gewalt (z. B. starke Schneefälle)
- Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Betreibers (z. B. Unwetter, Sturm, starke Schneefälle, Straßensperrungen, Strom-/Netzausfälle, behördliche Maßnahmen) können zu Einschränkungen führen.
- In diesen Fällen haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; eine Haftung für reine Ausfälle/Unterbrechungen, die nicht vom Betreiber zu vertreten sind, ist ausgeschlossen.
- Der Betreiber bemüht sich im Rahmen des Zumutbaren um Störungsbeseitigung/Organisation von Maßnahmen.
14. Naturpool / Kinder / Aufsicht
- Die Nutzung des Naturpools erfolgt auf eigene Gefahr.
- Kinder sind jederzeit durch eine aufsichtsberechtigte Person zu beaufsichtigen. Der Betreiber übernimmt keine Aufsicht.
- Eine Haftungsbegrenzung gilt nicht für Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (§ 309 Nr. 7 BGB).
15. Haftung (allgemein)
- Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
16. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Vertragsdurchführung verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.
17. Verbraucherstreitbeilegung (VSBG)
Der Betreiber ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
18. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht; zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt (Art. 6 Rom-I-VO).
- Gerichtsstand für Kaufleute etc.: Sitz des Betreibers (§ 38 ZPO).
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (§ 306 BGB).